DL-InfoV
Pflichtangaben nach § 2 DL-InfoV
(Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer)
scope & focus Service-Gesellschaft Freie Berufe mbH
Anschrift:
Zeppelinstr. 8
30175 Hannover
Kontakt:
Telefon: 0511/8112162
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E-Mail: information@scope-and-focus.com
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Dipl.-Ök. Stephan Rehfeld
RA Dr. George Alexander Wolf
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Registergericht: AG Hannover
Registernummer: HRB 59 0 66
USt-ID-Nummer: DE115669302
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Juni 2011)
§ 1 Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vereinbarte Leistungen und Tätigkeiten, einschließlich Auskünfte, Lieferungen, Angebote, Beratungen und ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwen-dung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Alle unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann unser Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen uns und unserem Vertragspartner ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit bzw. Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.
Unsere Angaben zum Gegenstand der Leistung und/oder Tätigkeit sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Merkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen unserer Leistungen.
bweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Eigentum, Urheberrechte
Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie unserem Vertragspartner zur Verfügung gestellten sämtlichen Unterlagen vor. Ohne unsere Zustimmung darf unser Vertragspartner diese weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.
§ 4 Leistungsumfang
Wir sind berechtigt, die von unserem Vertragspartner genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Angaben. z. B. zum Datenschutz, als richtig zugrunde zu legen. Von unserem Vertragspartner gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Von uns festgestellte Unrichtigkeiten werden mitgeteilt.
§ 4a Tätigkeits-/Leistungsänderungen
Im Rahmen konkreter Auftragsdurchführung stimmen wir uns mit unserem Vertragspartner bezüglich der konkreten, angestrebten Zielsetzungen ab. Wir sind berechtigt, von Weisungen unserer Vertragspartner abzuweichen, wenn wir den Umständen nach annehmen dürfen, dass unser Vertragspartner bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde.
Wenn sich Änderungen bei der Auftragsdurchführung, insbesondere durch Gesetzesänderungen ergeben, die sich auf den Aufwand oder Zeitplan unserer Tätigkeit auswirken, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Wir führen in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung unserer Tätigkeit unter Wahrung der Interessen unseres Vertragspartners im ursprünglichen Umfang fort.
§ 5 Schweigepflicht, Datenschutz
Wir sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unseres Vertragspartners, die uns im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Wir dürfen Informationen/Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse an nicht mit der Aufgabe beschäftigte Dritte nur mit Einwilligung unseres Vertragspartners weitergeben.Wir übernehmen es, alle von uns zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Personen auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten.
Wir sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung unseres Auftrages uns anvertraute personenbezogene Daten unseres Vertragspartners unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere notwendige oder bedeutsame Informationen rechtzeitig, ggf. auch schriftlich kostenlos zur Verfügung zu stellen.§ 7 Vergütung, Zahlungsmodalitäten
Die maßgebliche Vergütung für unsere Tätigkeiten/Leistungen ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Alle Beträge gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Rechnungsbeträge sind spätestens zwei Wochen nach Erhalt zu zahlen.
§ 8 Tätigkeit, Lieferung, Lieferzeit
Vertraglich vereinbarte Fristen/Leistungsfristen und Termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben unseres Vertragspartners. Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn unser Vertragspartner uns alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat und/oder alle notwendigen Informationen erteilt hat.
Wir sind zu Teillieferungen unserer Tätigkeiten/Leistungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für unseren Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen
- Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen Leistung sichergestellt ist,
- unserem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit.
Geraten wir mit einer Tätigkeit/Leistung in Verzug oder wird uns eine Tätigkeit/Leistung, gleich aus welchem Grunde unmöglich, werden wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Tätigkeit/Leistung befreit. Im Übrigen ist die Haftung auf Schadenersatz nach Maßgabe des § 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 9 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit unseren Vergütungsforderungen ist dem Vertragspartner nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
§ 10 Verjährung
Ansprüche gegen uns, die nicht aus Werkverträgen herrühren, verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Abgabe der Arbeitsergebnisse. Mängel an den Arbeitsergebnissen müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Wir haben daraufhin das Recht, zwei Nachbesserungen vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat unser Vertragspartner das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, beginnend mit Übergabe des Vertragsgegenstandes oder mit der Abnahme der Leistung.
§ 11 Nutzungsrechte
Wir übertragen unserem Vertragspartner mit Ablieferung der Arbeitsergebnisse das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung im Rahmen des zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Umfangs.
§ 12 Kündigung
Ein Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von 1 Monat von beiden der Vertragspartner gekündigt werden, es sei denn, diese haben individuelle andere Vereinbarungen getroffen.
Im Falle der Kündigung werden noch nicht abgerechnete Tätigkeiten/Leistungen unverzüglich abgerechnet. Sie sind nach Rechnungserhalt sofort fällig.
§ 13 Haftung
Unsere Haftung auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafte oder falsche Leistung, Tätigkeit, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Vorschrift eingeschränkt.
Wir haften nicht
- im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
- im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen mängelfreien Leistung/Tätigkeit sowie Beratungsschutz und Obhutspflichten, die unserem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung der Tätigkeit/Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal unserer Vertragspartners oder Dritten oder des Eigentums unseres Vertragspartners vor erheblichem Schaden beschützen.
Soweit wir nach Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Tätigkeits-/ Leistungsgegenstandes typischerweise zur erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von € 2,5 Mio je Schadenfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von € 2,5 Mio. beschränkt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Die Beziehung zwischen uns und unserem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit diese Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksame Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücken gekannt hätten.
Hinweis:
Der Vertragspartner nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten übermitteln.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover.
Erfüllungsort ist ebenfalls Hannover.
