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Freiraum privaten Wirtschaftens stärken

Ein breiter Mittelstand und eine Vielzahl von Wettbewerbern garantieren einen notwendigen Leistungswettbewerb und gesunde marktfähige Unternehmen, die in einem fairen Wettbewerb ihrer sozialen Verantwortung für den Einzelnen sowie die Gesellschaft gerecht werden.   

Sofern der Staat als Auftraggeber auftritt, hat er eine besondere Verantwortung, zum Wohle der Allgemeinheit für einen fairen Wettbewerb sowie eine transparente Auftragsvergabe unter Beachtung einer optimalen Effizienz und Einhaltung der Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu sorgen.   

Verantwortungsvolles politisches Handeln vermeidet dirigistische in das Wettbewerbsgefüge eingreifende Handlungen und fördert die auf Optimierung der Leistung hinzielenden Marktkräfte.    

Staat und Kommunen haben sich erwerbswirtschaftlicher Tätigkeiten auch in privaten Rechtsformen zu enthalten.   

Die Wirtschaftsministerkonferenzen haben bereits in den Jahren 1997 und 2000 gefordert, kommunale Tätigkeiten auf den unverzichtbaren Kernbereich der Daseinsvorsorge zu beschränken.

Unsere Forderungen:

  • Verhinderung der Scheinprivatisierung
  • Reduzierung erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit auf den notwendigen Kernbereich der Daseinsvorsorge
  • Stopp der entstandenen Wettbewerbsverzerrungen und massiven Gefährdungen des Mittelstandes durch      quersubventionierte öffentliche Unternehmen von Land und Kommunen
  • Aktives kommunalaufsichtsrechtliches Einschreiten bei der Beurteilung der Zulässigkeit kommunaler      Aktivitäten zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts und des innovativen flexiblen Mittelstandes
  • Klares Bekenntnis des Staates zur Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts zur Schaffung eines fairen      Wettbewerbs und positiven Klimas zur Existenzgründung
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