Was ist Datenschutz?
Über jeden Bürger werden von Unternehmen und Behörden Daten gesammelt und ausgewertet. Der Gesetzgeber hat auf die modernen Möglichkeiten der Datenrecherche reagiert und die EU-Datenschutzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt (Bundes- datenschutzgesetz - BDSG). Das BDSG gilt für alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen, also für Unternehmen und Behörden.
Für den Firmeninhaber steht bei der Umsetzung im Vordergrund, sich von Haftungsrisiken (intern und extern) frei zu machen. Haftung droht nicht nur durch §§ 7, 43 und 44 BDSG, sondern auch aus angrenzenden Rechtsgebieten wie z.B. das BGB, den Teledienstegesetzen oder auch dem Wettbewerbsrecht.
Egal ob ein Firmeninhaber einen internen oder externen Daten- schutzbeauftragten bestellt, wir leisten die nötige Unterstützung!
scope & focus stellt externe Datenschutzbeauftragte, oder unterstützt interne Datenschutzbeauftragte mit Seminaren, Literatur und Software.
Weitere Informationen finden Sie auch in einem Fachartikel des "Consultant Magazin", Ausgabe 5/2006. (PDF-Download 73KB).



