Handyverfolgung
Handy-Nutzung
Das Handy ist zu einem Alltagsgegenstand geworden, inzwischen gibt es in Deutschland mehr Handys als Einwohner. Allerdings sollten sich Handy-Nutzer bewusst sein, dass der Einsatz von Mobilfunkgeräten auch Gefahren mit sich bringt. Wie bei jedem Einsatz von EDV sollte sich der Nutzer darüber Gedanken machen, was mit den Daten auf dem Handy passiert, wenn das Gerät bei einer Reparatur ist oder entsorgt wird. Bei dem Einsatz eines Handys ergeben sich allerdings auch Spezialprobleme.
Handy als Wanze
Die einfachste Form des Mißbrauchs eines Handys, ist das Liegenlassen des aktivierten Geräts mit einer aufgebauten Gesprächsverbindung. Allerdings kann das eigene Handy auch zu einer "Wanze" umfunktioniert werden. Dazu wird das Mobilfunkgerät von Dritten in den Modus "automatische Anrufannahme" und "Lautlosbetrieb" geschaltet. Allerdings ist dies eine Methode, die durch den Nutzer relativ schnell erkannt werden sollte. Für fortgeschrittenere Methoden muss die Hardware des Handys durch Dritte manipuliert werden. Eine professionelle Methode zum Abhorchen von Handy-Gesprächen ist der Einsatz von so genannten IMSI-Catchern, mit denen sich zielgerichtet Gespräche einzelner Mobilfunknutzern abhorchen lassen.
Handy-Ortung
Handys lassen sich bis auf 50 Meter genau orten. Die Genauigkeit der Standortbestimmung ist abhängig von der Dichte des Funkmastennetzes der Mobilfunkbetreiber. Damit ein Handy angerufen werden kann, muss es in einer Zelle angemeldet sein - es meldet sich also sozusagen bei einem Funkmast an. Dieser Standort wiederum kann z.B. bei dem Mobilfunk-Provider abgerufen werden.
Diese Standortbestimmung kann durchaus einen sinnvollen Hintergrund haben:
Speditionen können kostengünstig ein Fleetmanagement mit aktueller Positionsbestimmung ihrer Lkw betreiben. Sollte ein gestohlener Pkw über ein eingebautes Telefon verfügen, so kann dessen Standort durch die Polizei ermittelt werden. Eltern können den Aufenthaltsort ihrer Kinder erfragen, etc. Es können allerdings auch Personen überwacht werden, die davon nichts wissen. Damit ein Handy geortet werden kann, muss es für diesen Dienst freigeschaltet worden sein. Dies geschieht mittels einer Bestätigungs-SMS. Ein Nutzer meldet sich bei einem Ortungsdienst an und bittet um die Freigabe eines speziellen Handys. Der Provider sendet daraufhin eine SMS an dieses Handy. Diese SMS muss dann von diesem Handy bestätigt werden. Die Einrichtung eines solchen Services kann also auch ohne Wissen des Handy-Nutzers geschehen, da der Überwachende lediglich einmal Zugriff auf das Handy benötigt, um einen solchen Service einzurichten. Bei der eigentlichen Standortbestimmung wird bei vielen Anbietern keine Einwilligungs-SMS an den momentanen Handy-Nutzer versandt. Dies wird von Datenschützern kritisiert.
Fazit
Für den Einsatz von Mobilfunkgeräten hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bereits einen Grundstock an Sicherheitsregeln erarbeitet (http://www.bfdi.bund.de). Dieses Regelwerk kann als Grundlage für ein eigenes Regelwerk genutzt werden.



