Externer Datenschutzbeauftragter
Müssen oder wollen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Ihnen fehlt jedoch der interessenkonfliktfreie Mitarbeiter mit der entsprechenden Qualifikation? Dann haben wir für Sie die richtige Lösung:
scope & focus stellt externe Datenschutzbeauftragte. Für einen externen Datenschutzbeauftragten von scope & focus sprechen folgende Gründe:
Unsere externen Datenschutzbeauftragten
- verfügen über die entsprechende Fachkunde,
- sind neutral und unabhängig,
- haben bereits Erfahrungen aus anderen Unternehmen,
- sind nicht in die Firmenhierarchie eingebunden und
- werden nicht durch das Tagesgeschäft in der Kanzlei abgelenkt.
Unsere Datenschutzbeauftragten übernehmen für Sie die folgenden Aufgaben:
Grundlegende Aufgaben:
- Beratung der Unternehmensleitung und der übrigen Mitarbeiter in datenschutzrelevanten Fragen
Übersichten und Register:
- Führung oder Überwachung der Führung des Verzeichnisses der eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen
- Führung der Übersicht über alle Dateien und Verfahren, in denen personenbezogene Daten gespeichert sind oder verarbeitet werden
- Wahrnehmung der gesetzlichen Meldepflichten
Automatisierte Abrufverfahren und Auftragsdatenverarbeitung:
- Potentielle Unterrichtung der zuständigen Datenschutzkontrollinstanz über automatisierte Abrufverfahren
- der Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers bei Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
Mitwirkung:
- Erarbeitung oder Mitwirkung bei der Erstellung von Richtlinien, Rundschreiben, Dienstvereinbarungen und weiteren allgemeinen Verlautbarungen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten betreffen
- Bearbeitung oder Mitwirkung bei Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- oder Löschungsverlangen, bei der Erstellung von Bürgerinformationen sowie bei allgemeinen Bürgereingaben und Anfragen zum Datenschutz
- Beteiligung bei der Auswertung von Protokolldateien
- Beteiligung bei der Einführung von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Fachabteilung
- Beteiligung bei Regelungen zur Informationssicherheit
Schulung und Zusammenarbeit:
- Schulung der Mitarbeiter in datenschutzrechtlichen Aspekten sowie zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
- Regelmäßige oder gelegentliche Berichte an die Unternehmensleitung über den Stand des Datenschutzes innerhalb der Kanzlei
- Zusammenarbeit mit einem etwaigen IT-Sicherheitsbeauftragten
- Ansprechpartner der externen Datenschutz-Kontrollinstanzen
Wägen Sie selbst die Argumente für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ab:
| Frage | Ja | Nein |
| Verfügt ein Mitarbeiter über die erforderliche Fachkunde? Dies umfasst z.B. fundierte Datenschutzkenntnisse, allgemeine Rechtskenntnisse und gute EDV-Kenntnisse. | Entweder wird ein Mitarbeiter entsprechend ausgebildet oder ein externer muss als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. | |
| Verfügt ein Mitarbeiter über die entsprechende Zuverlässigkeit? | Ein externer muss als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. | |
| Gibt es bei dem Mitarbeiter, der zum DSB bestellt werden soll eine Interessenkollision zwischen seiner Aufgabe als Datenschutzbeauftragter und seinen sonstigen dienstlichen Tätigkeiten? Dies ist z.B. bei den Ehegatten des Kanzleiinhabers der Fall. | Ein externer muss als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. | |
| Haben Sie die Kosten für die Aus- und Weiterbildung eines internen Datenschutzbeauftragten beachtet? | Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten beläuft sich anbieterabhängig auf Kosten in Höhe von mindestens 1.200 EUR. | |
| Haben Sie die Kosten für die Freistellung eines internen Datenschutzbeauftragten zur Erfüllung seiner gesetzlich festgelegten Pflichten beachtet? | Der Aufbau einer Datenschutzorganisation in kleinen Organisationen kann von erfahrenen Datenschutzbeauftragten bereits innerhalb einer Woche durchgeführt werden. Unter der Voraussetzung, dass eine funktionierende Datenschutzorganisation vorhanden ist, benötigt ein interner DSB jährlich mindestens eine Woche, um die von ihm geforderten gesetzlich Aufgaben zu erfüllen. | |
| Konnten sich die Unternehmensleitung (und der Betriebsrat) auf einen internen Mitarbeiter als DSB einigen? | Ein externer muss als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. | |
| Kennen Sie die Haftungsregelungen für einen internen Datenschutzbeauftragten? | Ein interner Datenschutzbeauftragter haftet im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung gem. des dreistufigen Haftungsmodells des Bundesarbeitsgerichts. Ein externer Datenschutzbeauftragter haftet voll umfänglich und kann im Rahmen der Privatautonomie seine Haftung nur sehr bedingt einschränken. |
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Unsere Ansprechpartnerin steht Ihnen gern für Anfragen zur Verfügung.



