Mitarbeiter-Schulung zum Datenschutz gem. § 5 BDSG

Alle Mitarbeiter unterliegen dem Datengeheimnis gem. § 5 BDSG. Zusätzlich fordert das Gesetz, dass alle Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, über die Einhaltung des Datenschutzes zu unterrichten sind. Die Konsequenzen aus der Nicht-Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften können für ein Unternehmen, aber auch für den Mitarbeiter, schwerwiegend sein.

Dieses Seminar unterstützt den Datenschutzbeauftragten, bzw. die verantwortliche Stelle bei den gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungen.

Wir schulen für Sie Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. In einem Vorgespräch stimmen Sie mit uns die Schulungsinhalte ab (Ergänzung z.B. um individuelle Betriebsvereinbarungen zur Internet/E-Mail-Nutzung). Zusätzlich erstellen wir für Sie Schulungsunterlagen für Ihre Mitarbeiter.

In dieser Unterrichtung werden die allgemeinen Grundlagen des Datenschutzes dargestellt. Das Seminar schließt mit einem kurzen Test, damit die Unternehmensleitung nachweisen kann, dass der Mitarbeiter erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat.

Schulungsinhalte

  1. Warum Datenschutz?
  2. Datenschutzrechtliche Grundbegriffe
  3. Wie "funktioniert" Datenschutz?
  4. Automatisierte Verarbeitung
  5. Das Datengeheimnis gilt für alle Mitarbeiter.
  6. In welchen Fällen dürfen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden?
  7. Einwilligung und Benachrichtigung des Betroffenen.
  8. Welche Rechte hat der Betroffene gegenüber dem Unternehmen?
  9. Wie wird die Einhaltung des Datenschutzes überwacht?
  10. Sanktionen

 

Datenschutz-Flyer

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