Zum Thema Rating
Bei der Kreditvergabe steht aus Sicht der Kreditinstitute eine entscheidende Frage im Vordergrund:
"Ist das Unternehmen / der Kreditnehmer in der Lage, seinen Kreditverpflichtungen auch in der Zukunft nachzukommen? Wie hoch sind die Risiken eines Kreditausfalls?"
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat für Kreditinstitute Anforderungen und Vorschriften erarbeitet, nach denen die Vergabe von Unternehmenskrediten nach risikoorientierten Kriterien erfolgen muss. Diese unter Basel II bekannten Anforderungen und Vorschriften treten ab 01.01.2007 per Gesetz in Kraft. Die Kreditinstitute setzen für diese risikoorientierte Bonitätsprüfung bereits standardisierte Ratingverfahren ein (Rating = engl. Einschätzung, Bewertung), mit denen anhand einer Ratingnote die Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt wird. In Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls wird dann entschieden, ob der Kunde überhaupt einen Kredit bekommt und - sofern dies bejaht wird - zu welchen Konditionen. Daraus ergeben sich folgende Zusammenhänge:
- Gute Bonität bedeutet ein geringes Ausfallrisiko und bewirkt niedrige Zinsen.
- Schlechte Bonität bedeutet ein hohes Ausfallrisiko und bewirkt hohe Kreditzinsen oder Kreditablehnung.
Bei der Ermittlung der Ratingnote werden zahlreiche Informationen über den Kreditnehmer ausgewertet. Die Ratingnote setzt sich im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Weiche bzw. qualitative Rating-Faktoren, sog. soft-facts (Fragen zum Unternehmen)
- Harte bzw. quantitative Rating-Faktoren, sog. hard-facts (Jahresabschlussdaten)
Die Ergebnisse beider Bereiche werden zu einer Gesamt-Ratingnote zusammengefasst, die dann neben vorhandenen Sicherheiten, die entscheidende Grundlage für die Kreditvergabe und die Kreditkonditionen sind.



